Kinderurologie

Kinderurologie

Einnässen (Enuresis)

Bettnässen ist kein ungewöhnliches Problem. In Deutschland sind über 600.000 Kinder betroffen. Nach den Allergien ist das Bettnässen die zweithäufigste Gesundheitsstörung im Kindesalte.

Es werden zwei Formen des Bettnässens unterschieden:

  1. Bei dem primären Bettnässen waren die Kinder (nach dem fünften Lebensjahr an mindestens drei Nächten im Monat) noch nie länger als sechs Monate trocken. Häufig wird diese Form vererbt. Waren z.B. Mutter und Vater Bettnässer, beträgt die Wahrscheinlichkeit für das Kind 70 % ebenfalls daran zu leiden. War nur ein Elternteil betroffen, liegt die Wahrscheinlichkeit noch bei 40 %.
  2. Bei dem sekundären Bettnässen waren die Kinder einmal länger als 6 Monate trocken. Gründe hierfür können sein: Geburt eines Geschwisterkindes, Konflikte in der Familie oder Schule, Trennung der Eltern, Krankheit oder Tod eines Angehörigen.

Beim Arzt erfolgt zunächst eine gründliche Diagnostik. In einem ausführlichen Gespräch wird das Problem genau erörtert, Gründe für sekundäres Bettnässen werden hinterfragt.

Anschließend folgt eine körperliche Untersuchung, einschließlich Ultraschalluntersuchung der Nieren und der Blase.
In einer Urinuntersuchung wird ein Harnwegsinfekt ausgeschlossen. Eine Harnflußmessung (Uroflowmetrie) zeigt das Verhalten beim Wasserlassen.

Weiterhin wird ein Trink-/Miktionsprotokoll durch das Kind/die Eltern geführt, welches Auskunft über das Trinkverhalten und die Häufigkeit des Wasserlassens gibt.

Therapiemöglichkeiten

Bei einer „überaktiven Blase“ gibt es blasenentspannende Arzneimittel.

Weiterhin steht eine Alarmtherapie zur Verfügung. Hierbei bekommt das Kind eine Spezialmatratze oder Klingelhose mit einem Feuchtigkeitsfühler, der nachts an der Unterhose des Kindes befestigt wird. Der Fühler ist über ein Kabel mit einem Alarm-/Klingelgerät verbunden. Nässt das Kind ein, ertönt ein schrilles Alarmsignal, der das Kind beim ersten Tropfen wecken soll. So soll das Kind lernen, den Harndrang zu spüren und aufzuwachen. Der Erfolg stellt sich nach zirka 8 Wochen ein, wenn die Klingelhose oder –Matratze Nacht für Nacht angewendet wird.

Schließlich gibt es Arzneimittel, die dafür sorgen, dass nachts konzentrierterer Urin gebildet wird als am Tag. Häufig werden die Kinder in kurzer Zeit nachts trocken. Bisher wurden so über 7 Millionen bettnässende Kinder weltweit erfolgreich behandelt.

Medizinische Gründe für einen frühzeitigen Eingriff

  • Immer wiederkehrende Entzündungen.
  • Bildung eines „Ballons“ an der Vorhaut beim Wasserlassen.
  • Immer wiederkehrende Entzündungen der ableitenden Harnwege und wenn keine andere Ursache dafür gefunden werden kann.

Weitere Gründe, die eine Beschneidung erforderlich machen können:

  • Die Vorhaut kann beim versteiften Glied nicht oder nur teilweise zurückgezogen werden.
  • Die Versteifung des Gliedes kann durch die verengte Vorhaut zu Schmerzen führen.
  • Beim Wasserlassen kann der Harnstrahl durch die verengte Vorhaut abgeschwächt oder verdreht sein.
  • Harnverhalt: Es kann überhaupt kein Wasser mehr gelassen werden (selten).
  • Nach dauerndem Zurückstreifen der Vorhaut über die Eichel zeigt sich ein Schnürring (Paraphimose).

Ist eine Beschneidung für die Gesundheit von Vorteil?

Einen gewissen Vorteil bietet die nach der Beschneidung einfacher durchzuführende Reinigung des Gliedes. Weitere Gründe, die angegeben werden, sind die Verringerung der Gefahr von Entzündungen der ableitenden Harnwege, von durch Geschlechtsverkehr übertragbaren Krankheiten und Hautkrankheiten.

Ist die Beschneidung mit Gefahren verbunden?

Wie bei jedem ärztlichen Eingriff kann es auch bei einem durch den Urologen durchgeführten Eingriff an der Vorhaut zu unerwarteten Schwierigkeiten kommen. Meistens sind diese Komplikationen harmlos und sprechen gut auf eine Behandlung an.

Mögliche Komplikationen können sein:

  • Allergische Reaktionen auf z. B. Betäubungsmittel
  • Schmerzen
  • Nachblutungen
  • Schwellungen im Operationsbereich
  • Erneute Vorhautverengung durch Schrumpfung des Gewebes
  • Verletzung der Eichel

Eine medizinisch begründete Beschneidung wird von der Krankenkasse übernommen. Eine kosmetische oder religiöse Beschneidung ist keine Kassenleistung und muss von uns als Privatleistung abgerechnet werden. Wir beraten Sie gern.

Detaillierte Informationen als PDF-Datei herunterladen (43,6 KiB)